Finanzierung nach der WIKR



Mit der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie, der WIKR aus März 2016 hat die Bundesregierung EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt. Die Auswirkungen für alle Betroffenen sind gravierend. Was bisher möglich war und keinerlei Anlass zu Problemen gab, wird nun schwierig bis hin zu unmöglich. 

Von den Einschränkungen sind die Banken und Sparkassen betroffen, und daraus folgend alle Kreditnehmer. Das sind sowohl junge, investitionsfreudige Familien als auch Senioren mit einem dringend notwendigen Modernisierungsbedarf für ihre unbelastete Immobilie (Umschuldung). Was führt zu dieser neuen, vielfach prekären Situation?

Eine Schuldobergrenze für Kreditsuchende, die Nichtberücksichtigung zukünftiger Wertsteigerungen der Bestandsimmobilie als Sicherheit sowie die Kredittilgung noch zu Lebzeiten sind einige Kriterien, die den Beteiligten das Leben buchstäblich schwer machen. Hinzukommt die verschärfte Bonitätsbewertung vor allem bei Rentnern, Seniorenkredit. Sie müssen ihr Zuhause altersgerecht umbauen, um darin wohnen bleiben zu können. 

Die monatliche Darlehensrate muss dem Renteneinkommen angepasst, also niedrig sein. Das verlängert die Laufzeit, und zwar oftmals rechnerisch über die Lebenserwartung hinaus. Mit der Immobilie als Sicherheit im Rücken war das bisher ohne Weiteres möglich, nach der neuen WIKR nicht mehr. Junge Haushalte werden umgekehrt daran gehindert, Wohnraum und Wohnungseigentum (Baufinanzierung) für die spätere Altersvorsorge zu schaffen. 

Die WIKR reguliert dort neu, wo es bisher bestens lief und wo auch zukünftig gar kein oder nur marginaler Regelungsbedarf besteht. Das ist Politik zu Lasten des Bürgers!

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