Mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2016, der WKR hat die Bundesregierung eine Gesetzesvorgabe der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt.Diese neue WKR hat Auswirkungen sowohl für die Kreditinstitute als Kreditgeber als auch für die Immobilienbesitzer als Kreditsuchende. Unterm Strich wird die gesamte Kreditvergabe restriktiver als bisher gehandhabt. Für die einen wird es nicht einfacher, einen Immobilienkredit aufzunehmen, während die Kreditinstitute in ihrer Entscheidung zur Kreditvergabe deutlich eingeschränkt werden.
Kredit abgelehnt trotz unbelasteter Immobilie
Nach der WKR ist die unbelastete Immobilie allein keine ausreichende Sicherheit mehr. Der Kreditnehmer, beispielsweise der Senior, muss von seiner Lebenserwartung her dazu in der Lage sein, den Kredit für Rentner die seniorengerechte Modernisierung zu seinen Lebzeiten zurückzahlen zu können. Darüber hinaus wird nach der WKR auch die aktuelle finanzielle Situation mit laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie mit den bestehenden Verbindlichkeiten bewertet.
Anhand dieser Eckdaten sowie des Effektivzinssatzes errechnet sich die Kredithöhe mit ihrer Monatsrate. Für viele Senioren ist diese Situation deutlich anders als vor der neuen WKR, Seniorenkredit. Die bedeutet für Sparkassen und Banken, dass deren Kundenkreis deutlich schrumpft. Einerseits sind es die Senioren mit Immobilie, andererseits die jungen Familien mit einem schwächeren Einkommen und ihrem Immobilienwunsch.
Der Verbraucher muss sich auf Dauer darauf einstellen, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich kritischer als bisher geprüft und bewertet werden.
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