Finanzierung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR)


Finanzierung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR)

Niemand kann in die Zukunft schauen, nach den Grundsätzen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) müssen Banken und andere Hausfinanzierer aber nunmehr die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden über Jahrzehnte hinweg überprüfen. Nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft soll in Augenschein genommen werden.

Immobilienfinanzierung- Schutz oder Bevormundung des Verbrauchers

Finanzdienstleister sind nach dem WKR verpflichtet, ihre Kunden ausführlich über die Risiken ihrer Immobilienfinanzierung aufzuklären. Gleichzeitig müssen sie sehr genau überprüfen, ob der zukünftige Haus- oder Wohnungsbesitzer in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Und zwar über den gesamten Zeitraum der Rückzahlung.

Man mag dies Sorgfaltspflicht nennen - oder Bevormundung. Unbedarfte Käufer können nach den WKR-Richtlinien davor bewahrt werden, unverantwortlich hohe finanzielle Risiken einzugehen, gleiches gilt für die Banken.

Hauskredit - Anschlussfinanzierung abgelehnt trotz Ratenzahlung und Sicherheiten

Bevormundet werden Käufer, die bereit sind, für den Erwerb der eigenen vier Wände einen überdurchschnittlich hohen Konsumverzicht zu leisten. Ihnen muss die Finanzierung und auch die Verlängerung der Hauskredite allein aufgrund nackter Zahlen jetzt abgelehnt werden, auch wenn sie ihren Hauskredit (immobilienfinanzierung) in der Vergangenheit regelmäßig bedient haben und das Haus eine ausreichende Sicherheit bietet.

Schutz vor Zwangsversteigerung- Ein Blick in die Vergangenheit

Schon immer haben Sparkassen und Banken auf die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden geachtet. Nie war das deutsche Bankensystem wegen leichtfertiger Kreditvergaben ernsthaft gefährdet. Es gab Zwangsversteigerungen, aber diese werden sich auch mit dem WKR nicht gänzlich vermeiden lassen. Somit wird der Handlungsspielraum der Banken wie der Verbraucher in Zukunft wohl massiv eingeschränkt werden.

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