KfW-Förderung oder Steuerbonus? Bei der Modernisierung gibt es beides – aber nie zusammen

Es gibt eine Frage, die in fast jedem Beratungsgespräch zu spät kommt: erst nach der Unterschrift beim Handwerker. Sie lautet: Nehme ich für meine energetische Sanierung die staatliche Förderung über KfW oder BAFA, oder den Steuerbonus nach § 35c EStG?



Die meisten Eigentümer wissen gar nicht, dass sie sich entscheiden müssen. Doch genau so ist es: § 35c Abs. 3 EStG schließt die Steuerermäßigung aus, wenn für dieselbe Maßnahme bereits zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen wurden. Beide Töpfe für dieselbe Wärmepumpe? Ausgeschlossen.


Was steckt in den beiden Töpfen? Der Steuerbonus bringt 20 Prozent der Kosten für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim zurück, verteilt über drei Jahre, gedeckelt bei 40.000 Euro Ermäßigung. Voraussetzung: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre und ein Fachunternehmen bescheinigt die Ausführung. Die Förderseite dagegen arbeitet mit direkten Zuschüssen (BAFA) oder Krediten mit Tilgungszuschuss (KfW), beantragt zwingend vor Maßnahmenbeginn im Hausbankverfahren.


Wann gewinnt welcher Weg? Eine Faustformel aus unserer Praxis: Je höher die erreichbare Förderquote, desto klarer schlägt die Förderung den Steuerbonus. Beim Heizungstausch mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind seit Juli 2026 bis zu 80 Prozent Zuschuss kombinierbar – dagegen sehen 20 Prozent über drei Jahre blass aus. Anders bei Einzelmaßnahmen ohne Bonusanspruch, etwa dem Fenstertausch bei gutem Einkommen: Hier liegt die Förderquote oft nahe am Steuerbonus, und § 35c gewinnt durch seine Einfachheit. Kein Antrag vor Baubeginn, kein Energieberater-Pflichttermin für jede Position, keine Wartezeit auf den Bescheid.


Ein Beispiel aus dem Beratungsalltag: Ehepaar in Grimma, Haus von 1997, neue Dreifachverglasung für 24.000 Euro. Über § 35c holen sie sich 4.800 Euro über drei Steuerjahre zurück und finanzieren die Summe über einen zweckgebundenen Modernisierungskredit aus unserem Vergleich von über 500 Banken. Die Alternative über die BEG-Einzelmaßnahmenförderung hätte bei ihnen kaum mehr gebracht, aber Monate an Vorlauf gekostet.


"Der teuerste Satz, den ich höre, ist: Das machen wir nach der Sanierung mit dem Steuerberater. Nach der Sanierung ist die Förderfrage entschieden, ob man will oder nicht. Gerechnet werden muss vorher", sagt Felix Pelinski, Geschäftsführer der Umschuldungsprofi24 UG.


Unser Vorgehen deshalb: Vor jedem Modernisierungskredit stellen wir beide Rechnungen nebeneinander – Förderweg inklusive SAB-Programmen für sächsische Eigentümer gegen den Steuerweg nach § 35c. Die verbindliche steuerliche Auskunft gehört anschließend zum Steuerberater, die Finanzierung des Eigenanteils übernehmen wir.  Kostenlos und Schufa-neutral anfragen.


*Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderprogrammen ohne Gewähr, Stand August 2026.*


Comments