In vielen Küchenschubladen zwischen Borna und Zwickau liegt gerade dasselbe Dokument: ein Kostenvoranschlag für die neue Heizung, eingeholt irgendwann 2025, daneben eine überschlagene Förderrechnung. Beides gut gemeint. Beides seit dem 21. Juli 2026 überholt.
An diesem Stichtag hat der Bund die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu geregelt. Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch sind von 30.000 auf 28.000 Euro gesunken und fallen künftig halbjährlich weiter. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt derzeit bei 16 Prozent und wird ab Februar 2027 stufenweise abgebaut. Die Einkommensboni wurden neu gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, neu 10 Prozent bis 50.000 Euro. Familien mit minderjährigen Kindern dürfen einmalig 10.000 Euro vom anzusetzenden Einkommen abziehen.
Was heißt das in Euro? Wer 2025 mit 30.000 Euro Kostenansatz und höheren Boni kalkuliert hat, dessen Zuschuss ist heute um mehrere tausend Euro kleiner, obwohl die Heizung dieselbe geblieben ist. Die Differenz verschwindet nicht. Sie wandert in den Eigenanteil – und damit in die Finanzierung.
"Die Degression der BEG ist keine Drohung, sondern ein Fahrplan mit Datum. Handwerkerpreise kann niemand vorhersagen, den nächsten Förder-Stichtag schon. Wer seine Sanierung 2026 noch umsetzt, rechnet mit besseren Zahlen als jeder, der auf 2027 wartet", sagt Felix Pelinski, Geschäftsführer der Umschuldungsprofi24 UG.
Drei Dinge sollten Eigentümer jetzt konkret tun. Erstens den alten Kostenvoranschlag aktualisieren lassen; nach § 555b BGB förderfähige Modernisierungsmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch bleiben es auch nach der Reform, nur die Sätze haben sich bewegt. Zweitens den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen – das gilt für KfW-Programme im Hausbankverfahren genauso wie für BAFA-Zuschüsse. Wer erst den Handwerker beauftragt, verliert den Anspruch komplett. Drittens den Eigenanteil sauber durchfinanzieren statt ihn über den teuren Dispo laufen zu lassen: Ein zweckgebundener Modernisierungskredit ist bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung spürbar günstiger als ein freier Ratenkredit, bis rund 50.000 Euro meist ohne Grundschuldeintrag.
Für Eigentümer in Sachsen kommt ein vierter Punkt dazu, den überregionale Portale regelmäßig übersehen: Neben KfW und BAFA vergibt auch die Sächsische Aufbaubank (SAB) eigene Programme. Ob sich dort für Ihr Vorhaben etwas kombinieren lässt, prüfen wir standardmäßig mit – im Vergleich aus über 500 Banken, kostenlos und Schufa-neutral, persönlich vor Ort im Umkreis von rund 100 Kilometern um Geithain oder telefonisch deutschlandweit. Jetzt Beratungstermin vereinbaren .
*Angaben zu Förderkonditionen nach bestem Wissen, Stand August 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien von KfW, BAFA und SAB. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.*
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