Was kostet eine Umschuldung mit Umschuldungsprofi? Gebühren, Ablauf und Transparenz erklärt

„Und was kostet mich das?“ Diese Frage stellen uns fast alle Kunden, bevor sie über Zinsen oder Laufzeiten sprechen. Zu Recht: Wer Geld sparen will, möchte nicht an anderer Stelle mit versteckten Gebühren bezahlen.

In diesem Beitrag legen wir offen, wie wir bei Umschuldungsprofi vergütet werden, welche Kosten bei einer Umschuldung grundsätzlich anfallen können und wie der Ablauf mit uns konkret aussieht. So wissen Sie vor dem ersten Gespräch genau, worauf Sie sich einlassen.


Was kostet die Beratung bei Umschuldungsprofi?

[Bitte mit Felix bestätigen: Ist die Erstberatung kostenlos? Wird Umschuldungsprofi ausschließlich über eine Provision der Bank vergütet, oder gibt es ein Vermittlungsentgelt für den Kunden? Falls ja: Höhe und Fälligkeit.]

Bei Kreditvermittlern gibt es grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle:

•    Provision der Bank: Die finanzierende Bank zahlt dem Vermittler eine Vergütung, wenn der Kredit zustande kommt. Für Sie entsteht dabei keine zusätzliche Rechnung. Die Provision ist Teil der Kalkulation der Bank.


•       Vermittlungsentgelt des Kunden: Manche Vermittler berechnen ihren Kunden direkt eine Gebühr.

Für Verbraucherkredite schützt Sie das Gesetz in beiden Fällen. Ein Vermittlungsentgelt muss vorab schriftlich vereinbart werden. Fällig wird es erst, wenn der Kredit tatsächlich ausgezahlt ist und Sie ihn nicht mehr widerrufen können (§ 655c BGB). Gebühren vorab, etwa für eine „Bearbeitung“ oder „Prüfung“, sind bei der Vermittlung von Verbraucherkrediten unzulässig.


Kosten, die unabhängig vom Vermittler anfallen können

Manche Kosten entstehen durch die Umschuldung selbst, ganz gleich, ob Sie mit einem Vermittler arbeiten oder direkt mit einer Bank. Wir rechnen sie in jedem Angebot offen mit ein:


Kostenart

Wann sie anfällt

Typische Höhe

Vorfälligkeitsentschädigung, Ratenkredit

Ablösung vor Laufzeitende

höchstens 1 % der Restschuld, bei weniger als 1 Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 %

Vorfälligkeitsentschädigung, Baufinanzierung

Ablösung während der Zinsbindung

individuell, oft deutlich höher

Notar- und Grundbuchkosten

Übertragung oder Neueintragung einer Grundschuld

abhängig von der Höhe der Grundschuld

Bereitstellungszinsen

Baufinanzierung, wenn die Auszahlung sich verzögert

nach einer vereinbarten zinsfreien Zeit

Nach Ende der Zinsbindung oder bei Krediten mit variablem Zins fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Kündigen Sie eine Restschuldversicherung vorzeitig, erhalten Sie in der Regel einen Teil des Beitrags zurück.


So läuft Ihre Umschuldung mit uns ab

[Bitte mit Felix bestätigen: Kontaktwege (Telefon, Formular, persönlich vor Ort in Geithain), Dauer bis zum ersten Angebot und ob Termine auch vor Ort beim Kunden möglich sind.]

1.      Kontakt aufnehmen: Sie schildern uns kurz Ihre Situation per Telefon, Formular oder im persönlichen Gespräch.

2.      Bestandsaufnahme: Wir sehen uns Ihre laufenden Kredite an: Restschuld, Zinsen, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.

3.      Kosten-Nutzen-Rechnung: Wir stellen die mögliche Zinsersparnis allen Wechselkosten gegenüber. Lohnt sich der Wechsel nicht, sagen wir Ihnen das offen.

    Angebote vergleichen: Wir holen passende Angebote ein und besprechen sie mit Ihnen in verständlicher Sprache.

5.   Antrag und Unterlagen: Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen und begleiten den Antrag bis zur Zusage.

6.      Ablösung: Die neue Bank löst Ihre alten Kredite direkt ab. Sie zahlen ab jetzt nur noch eine Rate.


Transparenz: Woran Sie seriöse Kreditvermittler erkennen

Ob Sie mit uns arbeiten oder mit einem anderen Anbieter: Diese Punkte sollten Sie bei jedem Kreditvermittler prüfen.

•       Keine Vorkasse: Seriöse Vermittler verlangen kein Geld, bevor ein Kredit ausgezahlt ist.

•       Offene Vergütung: Sie erfahren vor Vertragsabschluss schriftlich, wie der Vermittler bezahlt wird.

•       Gewerbliche Erlaubnis: Wer Ratenkredite vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Für Immobilienkredite ist eine Erlaubnis nach § 34i GewO nötig. Solche Vermittler sind im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen und dort für jeden nachprüfbar.

•       Effektivzins im Angebot: Jedes Angebot nennt den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten.

•       Ehrliche Empfehlung: Ein guter Berater sagt Ihnen auch, wenn sich ein Wechsel nicht lohnt.

[Bitte mit Felix bestätigen: Erlaubnisse von Umschuldungsprofi (§ 34c und/oder § 34i GewO) und Registernummer, falls vorhanden, zur Nennung an dieser Stelle.]


Fazit: Klare Kosten, klare Entscheidung

Eine gute Umschuldung beginnt mit Klarheit über alle Kosten. Bei uns sehen Sie vor jeder Entscheidung, was der Wechsel kostet, was er Ihnen spart und wie wir vergütet werden. Erst wenn die Rechnung für Sie aufgeht, geht es weiter.

Sie möchten wissen, ob sich eine Umschuldung in Ihrem Fall lohnt? Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Gespräch mit Umschuldungsprofi. Wir rechnen Ihre Situation transparent durch und beantworten alle Fragen zu Kosten und Ablauf.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind stets Ihre konkreten Vertragsbedingungen.

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