„Und was kostet mich das?“ Diese Frage stellen uns fast alle Kunden, bevor sie über Zinsen oder Laufzeiten sprechen. Zu Recht: Wer Geld sparen will, möchte nicht an anderer Stelle mit versteckten Gebühren bezahlen.
In diesem Beitrag legen wir offen, wie wir bei
Umschuldungsprofi vergütet werden, welche Kosten bei einer Umschuldung
grundsätzlich anfallen können und wie der Ablauf mit uns konkret aussieht. So
wissen Sie vor dem ersten Gespräch genau, worauf Sie sich einlassen.
Was kostet die Beratung bei Umschuldungsprofi?
[Bitte mit Felix
bestätigen: Ist die Erstberatung kostenlos? Wird Umschuldungsprofi
ausschließlich über eine Provision der Bank vergütet, oder gibt es ein
Vermittlungsentgelt für den Kunden? Falls ja: Höhe und Fälligkeit.]
Bei Kreditvermittlern gibt es grundsätzlich zwei
Vergütungsmodelle:
• Provision der
Bank: Die finanzierende Bank zahlt dem Vermittler eine Vergütung, wenn der
Kredit zustande kommt. Für Sie entsteht dabei keine zusätzliche Rechnung. Die
Provision ist Teil der Kalkulation der Bank.
•
Vermittlungsentgelt
des Kunden: Manche Vermittler berechnen ihren Kunden direkt eine Gebühr.
Für Verbraucherkredite schützt Sie das Gesetz in beiden
Fällen. Ein Vermittlungsentgelt muss vorab schriftlich vereinbart werden.
Fällig wird es erst, wenn der Kredit tatsächlich ausgezahlt ist und Sie ihn
nicht mehr widerrufen können (§ 655c BGB). Gebühren vorab, etwa für eine
„Bearbeitung“ oder „Prüfung“, sind bei der Vermittlung von Verbraucherkrediten
unzulässig.
Kosten, die unabhängig vom Vermittler anfallen können
Manche Kosten entstehen durch die Umschuldung selbst, ganz
gleich, ob Sie mit einem Vermittler arbeiten oder direkt mit einer Bank. Wir
rechnen sie in jedem Angebot offen mit ein:
|
Kostenart |
Wann sie anfällt |
Typische Höhe |
|
Vorfälligkeitsentschädigung, Ratenkredit |
Ablösung vor Laufzeitende |
höchstens 1 % der Restschuld, bei weniger als 1 Jahr
Restlaufzeit höchstens 0,5 % |
|
Vorfälligkeitsentschädigung, Baufinanzierung |
Ablösung während der Zinsbindung |
individuell, oft deutlich höher |
|
Notar- und Grundbuchkosten |
Übertragung oder Neueintragung einer Grundschuld |
abhängig von der Höhe der Grundschuld |
|
Bereitstellungszinsen |
Baufinanzierung, wenn die Auszahlung sich verzögert |
nach einer vereinbarten zinsfreien Zeit |
Nach Ende der Zinsbindung oder bei Krediten mit variablem
Zins fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Kündigen Sie eine
Restschuldversicherung vorzeitig, erhalten Sie in der Regel einen Teil des
Beitrags zurück.
So läuft Ihre Umschuldung mit uns ab
[Bitte mit Felix
bestätigen: Kontaktwege (Telefon, Formular, persönlich vor Ort in Geithain),
Dauer bis zum ersten Angebot und ob Termine auch vor Ort beim Kunden möglich
sind.]
1.
Kontakt
aufnehmen: Sie schildern uns kurz Ihre Situation per Telefon, Formular oder
im persönlichen Gespräch.
2.
Bestandsaufnahme:
Wir sehen uns Ihre laufenden Kredite an: Restschuld, Zinsen, Laufzeit und
Kündigungsbedingungen.
3.
Kosten-Nutzen-Rechnung:
Wir stellen die mögliche Zinsersparnis allen Wechselkosten gegenüber. Lohnt
sich der Wechsel nicht, sagen wir Ihnen das offen.
Angebote
vergleichen: Wir holen passende Angebote ein und besprechen sie mit Ihnen
in verständlicher Sprache.
5. Antrag und
Unterlagen: Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen und
begleiten den Antrag bis zur Zusage.
6.
Ablösung: Die
neue Bank löst Ihre alten Kredite direkt ab. Sie zahlen ab jetzt nur noch eine
Rate.
Transparenz: Woran Sie seriöse Kreditvermittler erkennen
Ob Sie mit uns arbeiten oder mit einem anderen Anbieter:
Diese Punkte sollten Sie bei jedem Kreditvermittler prüfen.
•
Keine Vorkasse:
Seriöse Vermittler verlangen kein Geld, bevor ein Kredit ausgezahlt ist.
•
Offene
Vergütung: Sie erfahren vor Vertragsabschluss schriftlich, wie der
Vermittler bezahlt wird.
•
Gewerbliche
Erlaubnis: Wer Ratenkredite vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c
GewO. Für Immobilienkredite ist eine Erlaubnis nach § 34i GewO nötig. Solche
Vermittler sind im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen und dort für
jeden nachprüfbar.
•
Effektivzins im
Angebot: Jedes Angebot nennt den effektiven Jahreszins und die
Gesamtkosten.
•
Ehrliche
Empfehlung: Ein guter Berater sagt Ihnen auch, wenn sich ein Wechsel nicht
lohnt.
[Bitte mit Felix
bestätigen: Erlaubnisse von Umschuldungsprofi (§ 34c und/oder § 34i GewO) und
Registernummer, falls vorhanden, zur Nennung an dieser Stelle.]
Fazit: Klare Kosten, klare Entscheidung
Eine gute Umschuldung beginnt mit Klarheit über alle Kosten.
Bei uns sehen Sie vor jeder Entscheidung, was der Wechsel kostet, was er Ihnen
spart und wie wir vergütet werden. Erst wenn die Rechnung für Sie aufgeht, geht
es weiter.
Sie möchten wissen, ob sich eine Umschuldung in Ihrem Fall
lohnt? Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Gespräch mit
Umschuldungsprofi. Wir rechnen Ihre Situation transparent durch und beantworten
alle Fragen zu Kosten und Ablauf.
Hinweis: Dieser
Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle
Rechts- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind stets Ihre konkreten
Vertragsbedingungen.
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